Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Auftrag und Errichtung

Auftrag

Der ESRB ist für die makroprudenzielle Aufsicht über das EU-Finanzsystem sowie für die Prävention und Begrenzung des Systemrisikos zuständig. Die Tätigkeit des ESRB erstreckt sich auf eine Vielzahl von Wirtschaftsakteuren (Banken, Versicherer, Vermögensverwalter, Schattenbanken, Finanzmarktinfrastrukturen sowie andere Finanzinstitute und Märkte).

Im Rahmen seines Mandats überwacht und beurteilt der ESRB Systemrisiken und spricht gegebenenfalls Warnungen und Empfehlungen aus.

Errichtung

Als Reaktion auf die globale Finanzkrise beauftragte die Europäische Kommission eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Verstärkung der Finanzaufsicht. Ziel war es, die Bürgerinnen und Bürger Europas besser zu schützen und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. Die Gruppe kam unter anderem zu dem Schluss, dass sich die Aufsichtsregelungen nicht nur auf die Aufsicht über einzelne Unternehmen konzentrieren sollten, sondern auch auf die Stabilität des Finanzsystems insgesamt.

2009 empfahl die de-Larosière-Gruppe in ihrem Bericht, ein Gremium auf Unionsebene einzurichten, das mit der Überwachung der Risiken im Finanzsystem betraut ist.

De-Larosière-Bericht

ENGLISH
OTHER LANGUAGES (5) +

Die Verordnung zur Errichtung des ESRB trat am 16. Dezember 2010 in Kraft. Am 18. Dezember 2019 wurde eine neue Verordnung zur Änderung dieser Verordnung veröffentlicht.

Alle Seiten in diesem Abschnitt