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Beratender Fachausschuss

Der Beratende Fachausschuss (Advisory Technical Committee – ATC) steht dem ESRB beratend und unterstützend zur Seite.

Der ATC setzt sich zusammen aus:

  • einem Vertreter der nationalen Zentralbank je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Europäischen Zentralbank (EZB);
  • einem Vertreter je Mitgliedstaat der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden; die Vertreter unterliegen in Abhängigkeit vom besprochenen Sachverhalt dem Rotationsprinzip, sofern sich die nationalen Aufsichtsbehörden eines bestimmten Mitgliedstaats nicht auf einen gemeinsamen Vertreter geeinigt haben;
  • einem Vertreter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA);
  • einem Vertreter der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA);
  • einem Vertreter der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA);
  • einem Vertreter der Europäischen Kommission;
  • einem Vertreter des Aufsichtsgremiums der EZB;
  • einem Vertreter des Einheitlichen Abwicklungsausschusses;
  • einem Vertreter des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA);
  • einem Vertreter des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses (ASC);
  • einem Vertreter der isländischen Zentralbank;
  • einem Vertreter der norwegischen Zentralbank;
  • einem Vertreter des liechtensteinischen Ministeriums für Präsidiales und Finanzen;
  • einem Vertreter der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde jedes der vorgenannten Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

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