Beratender Fachausschuss
Der Beratende Fachausschuss (Advisory Technical Committee – ATC) steht dem ESRB beratend und unterstützend zur Seite.
Der ATC setzt sich zusammen aus:
- einem Vertreter der nationalen Zentralbank je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Europäischen Zentralbank (EZB);
- einem Vertreter je Mitgliedstaat der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden; die Vertreter unterliegen in Abhängigkeit vom besprochenen Sachverhalt dem Rotationsprinzip, sofern sich die nationalen Aufsichtsbehörden eines bestimmten Mitgliedstaats nicht auf einen gemeinsamen Vertreter geeinigt haben;
- einem Vertreter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA);
- einem Vertreter der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA);
- einem Vertreter der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA);
- einem Vertreter der Europäischen Kommission;
- einem Vertreter des Aufsichtsgremiums der EZB;
- einem Vertreter des Einheitlichen Abwicklungsausschusses;
- einem Vertreter des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA);
- einem Vertreter des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses (ASC);
- einem Vertreter der isländischen Zentralbank;
- einem Vertreter der norwegischen Zentralbank;
- einem Vertreter des liechtensteinischen Ministeriums für Präsidiales und Finanzen;
- einem Vertreter der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde jedes der vorgenannten Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).